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Nach inschriftlicher Datierung im seitlich gelegenen Portal 1828 erbaut; zum Hintergrund gehört die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in Vilbel im Jahre 1817. Das neue Gebäude sorgte für zusätzliche Schulräume und eine Lehrerwohnung. In seiner Umgebung gewinnt der zweigeschossige Baukörper mit flachem Walmdach, Rundbogenfenstern und Kranzgesims eine eigene Charakteristik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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