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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; errichtet vermutlich Ende des 18. Jahrhunderts. Die Aussteifung des vollkommen sichtbaren und nur geringfügig veränderten Gefüges erfolgt durch Streben zwischen Rähm und Schwelle. Rähm des Erdgeschosses und Schwelle des Obergeschosses auf der Traufseite zum Hof profiliert. Auf der Giebelseite bilden Rähm, profilierter Dekenbalken und Schwelle ein Balkengesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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