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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus vermutlich aus der Zeit um 1800; das Erdgeschoß durch Ladeneinbau gestört, das Gebäude aber als Beispiel für den ehemals ländlichen Charakter Vilbels erhaltenswert. Im Obergeschoß ein nördlicher Gebäudeabschnitt durch hohe Fußstreben ausgesteift, eine kürzere Zone im Süden auf jüngere Weise durch Streben zwischen Rähm und Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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