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Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit Mansardkrüppelwalmdach, spätbarock-klassizistischer Haustyp wie er auch mit Frankfurter Straße 4 und 30 in Bad Vilbel erhalten ist; Anfang des 19. Jahrhunderts erwarb die jüdische Gemeinde das Gebäude und baute es zur Synagoge aus. Seine rückwärtige Lage bot Gelegenheit, einen Vorplatz anzulegen, im zugehörigen Garten wurde das Badehaus vorgesehen. Die Rundbogenfenster sind vermutlich auf die Phase des Umbaus zur Synagoge zurückzuführen. 1938 war die Synagoge von der jüdischen Gemeinde bereits weiter veräußert worden. In der Pogromnacht des 8. November wurden nur Teile der älteren Inneneinrichtung zerstört, das Gebäude selbst überdauerte. Gegenwärtig dient es privaten Zwecken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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