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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts, die zugehörige Hofanlage leider weitgehend verändert; das angesprochene Fachwerkwohnhaus ist traufständig, zur Straße in Gebäudemitte ein Zwerchhaus. Der Bau ist verputzt. Größe und Anordnung der Fenster sowie die verschalten Geschoßversätze lassen ein intaktes Fachwerkgefüge erwarten. Das Gebäude repräsentiert das dörfliche Vilbel auf der rechten Niddaseite. Schräg gegenüber dem Stadthaus hat es eine im gegenwärtigen Ortsbild herausgehobene Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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