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Zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau von Anfang des 19. Jahrhunderts, der nach vielen Umbauten nicht aufgrund seiner Baugestalt, sondern als Sitz öffentlicher Einrichtungen erhaltenswert ist. 1852-1874 bot er dem Landratsamt des in diesem Zeitraum bestehenden Landkreises Vilbel Unterkunft. 1882 wurde das Gebäude von der evangelischen Kirchengemeinde erworben, um bis in die 1930er Jahre deren Pfarrhaus zu beherbergen. Danach wurde es von Teilen der Stadtverwaltung bezogen, zunächst wurden auch Wohnungen eingerichtet. Seit 1955 dient es nur noch als städtischer Verwaltungsbau in Ergänzung zu dem älteren Rathaus am Marktplatz und dem jüngeren in der Parkstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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