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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; die zugehörige tiefgestreckte Hofanlage nicht mehr ursprünglich erhalten. Der Bau ist verputzt, Größe und Anordnung der Fenster lassen ein intaktes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten. Veränderungen offenbar nur in der hinteren Zone des Erdgeschosses. Die vordere Giebelseite liegt markant in einem Knickpunkt der Friedberger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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