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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus; die zugehörige Hofanlage ist nicht mehr ursprünglich erhalten. Das Wohnhaus dreizonig, ebenerdige Erschließung in der mittleren Zone. Das verputzte Gebäude lediglich im Erdgeschoß in der vorderen und hinteren Gebäudezone massiv erneuert unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes. Sonst ist mit einem intakten Fachwerkgebäude vielleicht noch aus dem 17. Jahrhundert zu rechnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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