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Zweigeschossiges Wohnhaus mit flach geneigtem Walmdach, auf der Straßenseite breit gelagerte Gaube. Das Gebäude entstanden in der Zeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Das Anwesen wechselte zu diesem Zeitpunkt aus dem Besitz eines Gastwirtes in den des Arztes Lorenz, der sich eine großzügige, als biedermeierlich zu charakterisierende Wohnstätte schuf. Erhaltenswert ist auch die im Garten gelegene Laube, die ihre Entstehung vielleicht noch der Grundstücksnutzung als Gasthof verdankt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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