Darmstädter Straße 8, Altes Postamt
Altes Postamt, Hauptportal
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Darmstädter Straße 8
Altes Postamt
Flur: 1
Flurstück: 1154/4

Monumentales Postgebäude, errichtet 1908/09 als Gegengewicht zum vis-à-vis stehenden Rodensteiner Hof. Zweigeschossig mit Walmdach, das Erdgeschoss in rotem Sandstein, das Obergeschoß verputzt. Die Nordostkante mit versetzter Quaderung, nordwestlich Flügelanbau. Die Architekturformen eher dem Klassizismus verpflichtet, mit einem dreiachsigen, leicht aus der Mitte nach Norden verschobenen Risalit, der in einem flachen Bogen endet; hier im Bogenfeld der preußische Adler. In der Mitte des Risalits rundbogiges Portal mit rahmenden Säulen und segmentbogiger Verdachung, in den Zwickeln reiche Rankenornamentik. Die Obergeschossfenster im Risalit ebenfalls mit segmentbogigen Verdachungen; außerdem in den Brüstungen Baluster. Die Erdgeschossfenster rundbogig schließend, die Obergeschossfenster hochrechteckig. Im Dach eine Reihe von Walmdachgaupen. In der zweiten Achse von Süden im Obergeschoss ein dreiseitiger Erker mit geschweifter Haube und bekrönender Wetterfahne. In der Nordfassade zweiachsiger Risalit mit geschweiftem Dach, hier die Obergeschossfenster wieder mit segmentbogigen Verdachungen. Im Flügelanbau, westlich, rundbogig schließender Nebeneingang, darüber hohes Treppenhausfenster sowie in der hier vorhandenen Mansarde geschweifte Gaupe mit Rundbogenabschluss. Das Gebäude im Innern weitgehend erneuert.

Als Pendant zum Rodensteiner Hof bildet das heute von Stadtbibliothek und Stadtarchiv genutzte Postgebäude einen wichtigen städtebaulichen Akzent, als interessanter Vertreter eines späten, am Klassizismus orientierten Historismus ist es von baukünstlerischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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