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Das Anwesen der Vilbeler Mühle, deren Betrieb schon vor längerem eingestellt wurde, bestand aus einer gegliederten Baugruppe in der Nidda-Niederung. Dominierend war ein fünfgeschossiges Lagergebäude aus der Zeit um 1900, das sich ursprünglich auf einer Insel zwischen Nidda und inzwischen verfülltem Mühlgraben befand. Ihm schlossen sich länglich nach Süden die eigentlichen Mühlengebäude an. Der älteste Gebäudeteil stürzte 1942 ein. Turm und südlich anschließende Gebäude wurden durch den Ausbau des Mühlenareals zum städtischen Kulturzentrum in den 1980er-Jahren überformt.
Ein zur Lohstraße gelegener enger dreiseitiger Hof von Wohn- und Wirtschaftsbauten einschließlich Toranlage, die im Kern aus dem 18. Jahrhundert stammen und im 19. Jahrhundert verändert wurden, dokumentieren noch den historischen Baubestand der ehem. Mühle und sind daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |