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Kleines giebelständiges Fachwerkwohnhaus, vermutlich noch aus dem 18. Jahrhundert; hochliegendes massives Sockelgeschoß, darüber Fachwerkober- und Fachwerkdachgeschoß. Die Aussteifung des Fachwerkgefüges erfolgt durch Streben zwischen Rähm und Schwelle. Rähm der zur Straße gelegenen Giebelwand mit Profilierung. In den Gefachen Putzornament mit bandelartigen Motiven. Als Beispiel einer kleinen Hofstelle aus sozialtopographischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |