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Giebelständiges Fachwerkwohngebäude, die Traufseite in Massivbauweise erneuert. Der Bau vermutlich noch im 18. Jahrhundert errichtet. Er gehört zur Gruppe der in Ortsrandlage häufig anzutreffenden kleinen Anwesen. Er ist eingeschossig mit Kniestock, das Fachwerk verputzt. Zumindest für die in der Wirkung im Straßenraum entscheidende vordere Gebäudezone ist ein ungestörtes Fachwerkgefüge zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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