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Breit gelagertes, zweigeschossiges Einhaus. Die Proportionen und der leichte Geschossüberstand lassen auf ein weit gehend intaktes Gefüge aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. schließen. Die Fenster sind vergleichsweise schonend durch das Entfernen eines Stieles vergrößert worden. Gemeinsam mit dem stärker gestörten Nachbargebäude Nr. 23 und Erbsengasse 6 gehört der Bau zu den recht zahlreichen Einhäusern des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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