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Die 1719 errichtete Neu- oder Hasenmühle markiert die östliche Bebauungsgrenze der Bachstraße in dieser Zeit. Das giebelständige Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und zwei traufseitigen Eingängen wurde 1815 von Johann Philipp Grün und seiner Frau Maria Christina weit gehend neu gebaut, nachdem diese bereits 1812 durch Zimmermeister Aldhof aus Aßlar die große Scheune hatten aufrichten lassen, wie eine Inschrift im reich geschnitzten Torbalken belegt. Trotz jüngerer Umbauten am Wohnhaus zeugt der repräsentativ angelegte Komplex von der ehemals reichen Mühlenlandschaft in Aßlar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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