Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das am gleichnamigen Platz gelegene Backhaus mit massivem Untergeschoss wurde 1937 um ein Fachwerkgeschoss erhöht. Mit dem einfachen, klaren Baukörper, den traditionellen Fachwerkfiguren und der Biberschwanzdeckung bediente man sich einer heimatbezogenen Architektursprache, die u.a. vor dem ideologischen Hintergrund der 1930er Jahre zu bewerten ist. Die auf einem Stein eingemeißelte Jahreszahl 1884 ließ sich bislang nicht genauer zuordnen, die Rundbogenöffnungen stammen großenteils aus der jüngsten Umbauphase.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |