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Am Taleingang nach Bechlingen auffällig an einer Kreuzung gelegene Hofanlage, deren ältester Teil ein wohl aus dem Ende des 18. Jhs. stammendes Einhaus ist. Der sehr schmale Wohnteil wird in ungewöhnlicher Weise von der Giebelseite erschlossen und weist im Keller einen Brunnen auf. Durch die etwa seit der Mitte des 19. Jhs. entstandenen Wohn- und Wirtschaftsbauten wurde das Anwesen nach und nach zu einer in dieser Gegend eher seltenen, vierseitigen Hofanlage geschlossen, die ihre authentische Wirkung bewahrt hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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