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Das wohl um die Mitte des 17. Jhs. entstandene, giebelständige Fachwerkwohnhaus gehört zu den ältesten Anwesen in Aßlar. Es zeichnet sich durch ein weit vorkragendes Obergeschoss und einen der seltenen Erker aus, der dem Bau eine städtische Prägung verleiht und auch in Leun zu finden ist. Vermutlich im 18. Jh.wurde das Haus um einen traufständigen Teil mit überbauter Torfahrt ergänzt und kam in den Besitz der Familie Emmelius, nach der das Anwesen benannt ist. Besitzaufteilungen und Brände im 19. Jh. zogen tiefgreifende Veränderungen nach sich, wie z.B. den Bau des giebelständigen Teiles von Nr. 29, der ursprünglich als Scheune gedient haben soll. Das Erkerhaus ist angesichts der starken Verluste an historischer Bausubstanz im Ort besonders wertvoll und geschichtlich untrennbar mit Nr. 29 verbunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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