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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude; Teil einer großen, mehrseitigen, allerdings nicht in der ursprünglichen Form erhaltenen Hofanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus. Das Gebäude wurde vermutlich noch im 17. Jahrhundert errichtet, es beherbergte einst die Gastwirtschaft „Zum Hirschen“. Der Bau ist verputzt, ein umlaufender Geschoßversatz zeichnet sich ab, Einbußen hat offenbar die zum Marktplatz gekehrte Traufseite durch den Einbau großformatiger Fenster erlitten. Das Gebäude dennoch durch das räumliche Zusammenwirken mit dem Rathaus von größter Wichtigkeit für die Vermittlung des historischen Ortsbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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