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„Der Tätigkeit des Bezirksvorstehers Philipp Cloos gelang es, das diese Brücke im Jahre 1876 durch die Bauunternehmer Ch. Schmidt u. P. Weimer aufgeführt wurde", so lautet die Inschrift eines Brüstungspfeilers. Das einen Holzsteg ersetzende Steinbauwerk überspannt ähnlich wie die Brücken bei Dillheim und Katzenfurt in drei Segmentbögen den Fluss. Trotz der Fahrbahnverbreiterung von 1968 handelt es sich um ein vergleichsweise ursprünglich erhaltenes Beispiel der Verkehrsgeschichte des Kreises, das die im Laufe der Industrialisierung immer enger werdende Beziehung zwischen Aßlar und Klein-Altenstädten spiegelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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