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An der Hauptkreuzung des Ortes entstand 1863 ein neues Backhaus anstelle eines Vorgängerbaus. Die zweigliedrige Anlage mit Glockentürmchen diente zeitweilig als Feuerwehrhaus und wurde bei der jüngsten Umnutzung im Erdgeschoss verändert, die Inschrift erneuert und umgeformt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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