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In früherer Zeit zwei möglicherweise im Zuge von Erbteilungen aneinander gebauten Wohnhäuser prägend in der Ortsmitte; die Scheune wurde zu Gunsten eines Wohnhaus ersetzt. Der verputzte Vorderbau auf hohem Keller lässt angesichts des vorkragenden Obergeschosses und der steilen Dachneigung ein beachtliches Fachwerkgefüge des 17. Jhs. erwarten. Der etwas jüngere rückwärtige, im 19. Jh. teilweise erneuerte Bau abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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