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Die seltene, vierseitige Hofanlage mit der für die Gegend ebenfalls ungewöhnlichen überbauten Torfahrt geht im Kern auf einen traufständigen Streckhof zurück, der noch ins 17. Jh. datieren könnte. Die Wirtschaftsbauten an der Straße entstanden wohl seit dem späten 18. Jh.. Trotz einiger Störungen der Substanz besonders als Gehöftform interessant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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