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Die zu einem weitgehend veränderten Wohnhaus gehörige Scheune wurde laut Inschrift 1809 von Zimmermeister Kulmann für Wilhelm Schneider errichtet. Sie zeichnet sich durch ein reiches symmetrisches Zierfachwerk aus, das noch streng am historischen Formenrepertoire orientiert ist. Bis auf einen Garageneinbau weitgehend authentisch erhaltenes, repräsentatives Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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