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Es ist inschriftlich bezeichnet mit 1781. Es gibt einen Hinweis auf das Anwesen, auf dem in Nachbarschaft zum älteren fiskalischen Brunnen in den Jahren 1808/09 ein zweiter Vilbeler Mineralbrunnen angelegt wurde. Er war Grundlage für die Etablierung des Mineralbrunnen-Betriebs „Ludwigs-Quelle“. Nach der gegenwärtig erfolgenden Aufgabe des Betriebs-Standortes kommt dem verbliebenen Sachteil umso größere historische Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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