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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus eines bäuerlichen Anwesens wurde laut Inschrift 1818 von Johannes Herr für Peter Welsch und seine Frau Anna Katharina erbaut. An dem annährend mittig erschlossenen Bau fällt vor allem die Fachwerkkonstruktion ohne aussteifende Riegel auf. Diese nur in wenigen Beispielen überlieferte Bauweise wurde seit dem ausgehenden 18. Jh. von staatlichen Stellen propagiert, um teures Bauholz einzusparen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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