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Das markant am Ortsausgang nach Großaltenstädten gelegene Anwesen umschließt gemeinsam mit Nr. 16 und 18 einen geräumigen Hof und gehörte nach der örtlichen Überlieferung zu einem Rast- und Ausspannplatz, dem so genannten Viehhof. Unter Putz bzw. Schiefer dürfte besonders das Wohnhaus noch ein beachtenswertes Fachwerk des 18. Jhs. aufweisen. Zahlreiche, teilweise jüngere Details wie Fenster und Haustür geben dem Komplex ein ursprüngliches Gepräge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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