Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der für diesen Stichstraßenbereich typische, traufständig zurückliegende Streckhof mit kleinem Stall ist wohl im 18. Jh. entstanden, wie die Mann-Figuren des Wohnhauses und die Verzierung über dem Scheunentor nahe legen. Beide wurden im 19. Jh. um einen Kniestock erhöht. Seit dieser Zeit ist die Hofanlage weitgehend unverändert mit zahlreichen originalen Details erhalten, die auch bei dem jüngsten Umbau berücksichtigt wurden. Besonders zu erwähnen ist die zweiteilige Haustür mit älterer Pilasterrahmung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |