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Der kleine Ziegelbau mit Kniestock wurde laut Auskunft 1924 als Schmiede errichtet. Diese Funktion lässt sich vor allem an dem kleinen gusseisernen Pferdekopf über dem Eingang und den Stahlsprossenfenstern in Rechteckblenden ablesen. Als Zeugnis für das dörfliche Handwerk trotz fehlender Einrichtung von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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