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Der erste Schulbau des Ortes entstand 1836 in dominanter Lage oberhalb des alten Dorfkerns. Die Scheune wurde um 1950 zugunsten des benachbarten Rathauses abgerissen. In angemessener Schlichtheit ist der massive, eingeschossige Bau einzig durch die regelmäßige Reihung der hochrechteckigen Fenster und die querformatigen Kellerfenster gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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