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Anstelle der alten Schulscheune entstand vor 1954 das Rat- und Spritzenhaus, vermutlich nach Plänen von Kreisbaumeister Ruppersberger. Funktionale Gliederung des kleinen, zweigeschossigen Baus durch große Feuerwehrtore im Erdgeschoss und damit nicht korrespondierende Fenster im Obergeschoss; Satteldach mit Glockentürmchen. Nicht nur als Vertreter einer klaren, einfachen Architekturrichtung, sondern auch aufgrund schöner Details (Holztore, Schriftzug) tritt der Bau gegenüber Rathäusern der benachbarten Orte (Wilsbach) hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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