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Kleiner Fachwerkbau, dessen Erdgeschoss im 19. Jahrhundert teilweise in Ziegel erneuert wurde. Die übliche Rähmbauweise mit Mann-Figuren ist um Zierformen an Eckständer und Füllhölzern (Lorbeerstab) sowie Brüstungsstreben bereichert. Trotz jüngerer Umbauten geschlossen und ursprünglich wirkender Bau in ortsbildprägender Lage an einer Straßenbiegung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |