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Das weit gehend gut erhaltene Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700 bildet den traufständigen Abschluss einer Hofanlage. Neben den traditionellen Mann-Figuren und den profilierten Geschosshölzern tragen vor allem zahlreiche Details wie die Haustür des 19. Jahrhunderts und die Fensterrahmung mit Flachschnitzerei um 1820 zum Denkmalwert bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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