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Dreiseitige Hofanlage mit Wirtschaftsbauten des späten 19. Jahrhunderts. Das traufständig zurückgesetzte Wohnhaus mit Gewölbekeller zeichnet sich neben den herkömmlichen Mann-Figuren durch reich verzierte Geschosshölzer aus: Die taustabartigen Füllhölzer weisen auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert, vielleicht noch in der ersten Hälfte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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