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Am Abzweig von der Marburger Straße exponiert gelegener Winkelhof. Das nur im Obergeschoss des Wohnhauses freiliegende, aber großenteils erhaltene Gefüge mit Brüstungs- und Mann-Figuren bestätigt das überlieferte Baudatum 1806. Die in einem benachbarten Wirtschaftsbau befindliche zweiteilige Tür könnte die ursprüngliche Haustür sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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