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Die Gellenbachmühle liegt unweit der Einmündung des Gellenbaches in die Aar, von der ursprünglich der Mühlabgezweigte. Die heute noch das Anwesen durchschneidenden Gemarkungsgrenzen gehen auf alte Grenzverläufe, u.a. zwischen Preußen, Nassau und Hessen zurück, woraus der Beiname „Dreiländermühle" resultiert. Bereits 1356 erwähnt, geht die heutige Substanz des Zweiseithofes auf jüngere Zeit zurück. Das Mühlengebäude ist, für die Gegend ungewöhnlich, massiv in Bruchstein errichtet. Das eiserne Mühlrad an der Traufseite ist noch in Resten vorhanden. Die 1989 abgebrannte Scheune von 1695 wurde nach altem Vorbild rekonstruiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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