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Das kleine Gebäude verbindet in charakteristischer Weise Backhaus im Erdgeschoss und Gemeinderäume im Obergeschoss. Die öffentliche Funktion wird durch die dominante Lage an einer Straßenkreuzung und eine repräsentative Gestaltung verdeutlicht: axialer Eingang an der Giebelseite mit geschnitzten Pilastern, reiche Zierformen an den Fachwerkfiguren, Krüppelwalmdach. Aufgrund der gegendtypischen Schnitzereien lässt sich der Bau in die Zeit um 1800 datieren. Der Backraum im Inneren mit hölzerner Mittelsäule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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