Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Winkelhof stammt laut Auskunft von 1702. Das Unterstallhaus dürfte unter der selten gewordenen Blechverkleidung noch ein weit gehend intaktes Gefüge verbergen, wie u.a. das an der Rückseite sichtbare Stichgebälk belegt. Die traufständige Scheune an der Straße entstand wohl zeitgleich mit dem Wohnhaus und zeichnet sich neben dem Geschossprofil durch verzierte Kopfwinkelhölzer aus. Relativ intakte Hofanlage von ortsbildprägender Wirkung an der südlichen Bebauungsgrenze des Dorfes im 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |