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In unmittelbarer Nähe der Kirche gelegenes, aus einem Streckhof entstandenes Gehöft. Die Scheune ist inschriftlich 1801 datiert und greift mit Zierformen und Flachschnitzereien die zeittypischen Dekorationsformen der Gegend auf; das verputzte bzw. verkleidete Wohnhaus vermutlich älter. Die kleineren Wirtschaftsgebäude sowie ein Auszugshaus bilden einen offenen Hofraum und einen torartigen Durchlass für die Kirchstraße. Aufgrund dieser eigenartigen Situation und der großen Zahl an Nebengebäuden erhaltenswertes Gehöft, das an der Westseite offensichtlich an die alte Kirchhofmauer gebaut wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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