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Lahn-Dill-Kreis
Bischoffen
Niederweidbach
  • Kirchstraße
Ev. Pfarrkirche, ehem. Wallfahrtskirche St. Maria
Flur: 11
Flurstück: 82/1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Die hoch über dem Aartal an der Nordseite des Ortes gelegene Chorturmkirche gehört zu den eindrucksvollsten wehrhaften Landkirchen des Kreises, ursprünglich mit einer durch Grabungen erschlossenen Ummauerung, weiterhin mit einem alten Baumbestand auf den umgebenden Freiflächen.

An den mächtigen quadratischen Chorturm, der wohl aus dem 14. Jahrhundert stammt, schließt sich das für die Gegend eher ungewöhnliche zweischiffige Langhaus an, das durch die Jahreszahl am südöstlichen Portal 1498 datiert ist. Die Kreuzgratgewölbe des zweischiffigen Kirchenraumes ruhen auf einer runden und einer achteckigen Stütze und leiten mit einem Dreistrahl zum Triumphbogen über; z.T. figürliche Schlusssteine und Konsolen. Raumprägend ist die in jüngerer Zeit wiederhergestellte historistische Raumfassung um 1900 mit reichen Rankenmalereien und einem aufwendig gestalteten Fliesenboden. Im Westen führt eine Treppenspindel in den Dachraum, wo der Giebel mit Schlüsselloch- und Rechteckscharten wehrhaft ausgerüstet ist. Spätgotisches Dachwerk aus Eichenholzbalken mit drei Mittelsäulen und drei Kehlbalkenlagen noch weitgehend bauzeitlich erhalten.

Der Turm ist im Erdgeschoss kreuzgratgewölbt, der Turmhelm mit Außenumgang ist um 1500 zu datieren. Die Trompen im Obergeschoss deuten auf einen ehemals vorhandenen Wehrgang mit Brustwehr. 

Die erhöhte Lage in Blickbeziehung zu Hohensolms und die Wehrhaftigkeit der Kirche deuten auf eine schützende Funktion für die durch den Ort laufende Messestraße. Der Bau war gleichzeitig Marienwallfahrtskirche. Ungewöhnlich reiche und wertvolle Ausstattung: Marienaltar mit geschnitztem Mittelschrein und gemalten Flügeln (Hans Döring) um 1520, eingebunden in Orgelprospekt von 1954 mit älterer Orgel. Gotischer Taufstein. Spätgotisches Sakramentshaus im Chor. Kanzel von 1568, Emporen 1608 mit Malereien des 17. Jahrhunderts. Glocke von Laux (Lukas) Rucker, 1598.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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