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Das Fachwerkwohnhaus wurde 1827 von Jacob Kloos und seiner Frau Catarina durch Jacob Schneider errichtet. Die zahlreichen religiös- besinnlichen Inschriften und die Geschossprofile belegen, dass es sich trotz des konstruktiv wirkenden Gefüges um Sichtfachwerk handelt; es folgt jedoch einer strengeren Architekturauffassung, als z. B. das nur wenig ältere Haus Hauptstraße 28 von 1824. Im Ortsbild stellt die Giebelfront mit Krüppelwalmdach die optische Antwort zum benachbarten Rat- und Backhaus dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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