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Traufständiger, zurückliegender Fachwerkbau auf Gewölbekeller. Das Krüppelwalmdach und die wenigen sichtbaren Balken auf der Rückseite lassen auf ein weit gehend intaktes Gefüge des späten 18. Jahrhunderts unter Putz und Verkleidung schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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