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Dreiseitige Hofanlage aus der Zeit um 1820 in relativ ursprünglichem Erhaltungszustand. Herausragende Merkmale des giebelständigen Wohnhauses sind das Krüppelwalmdach und die Schnitzereien am Eckständer, ähnlich denen von zeitgleichen Bauten aus Niederweidbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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