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Traufständig zurückliegendes Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts mit den regionaltypischen Mann- Figuren. Der Bau ist vielleicht mit einem adligen Hofgut in Verbindung zu bringen und gehört zu den wenigen bemerkenswerten Resten älterer Bausubstanz im Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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