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Die Gesamtanlage umfasst eine Ansammlung von recht beachtlichen Villen mit ihren teilweise noch vorhandenen, eingezäunten Gärten aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. Ähnlich wie die Gesamtanlage in der Hubertusstraße spiegelt sie die damalige Stadterweiterung durch gehobene Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe der Altstadt. Neben dem vielleicht noch aus dem 18. Jh. stammenden Gartenhäuschen bei Nr. 28 dürfte Nr. 20 von 1877 der älteste Bau sein. Darüber hinaus ist Haus Nr. 13 erwähnenswert, das durch Carl Seiler für Apotheker Pickhardt wohl um 1890 errichtet wurde und als Vorbild für Wintersburgstraße 2 gedient haben dürfte. Störungen ergeben sich durch die nachträgliche Bebauung von Gärten bei Nr. 22 und 28.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |