Heinrich-Ziegler-Straße, Gesamtanlage
Wintersburgstraße 5
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Lahn-Dill-Kreis
Braunfels
  • Gesamtanlage Villengebiet ''Heu''
Gesamtanlage

Die planmäßige Bebauung der "Heu", des dem Schlossberg im Norden gegenüber liegenden Hanges, begann nach 1893, als u.a. durch Sanitätsrat Gerster eine Terrain-Gesellschaft gegründet wurde. Bis 1912 wurden 14 Villen meist nach Plänen des fürstlichen Baumeisters Carl Seiler erbaut und verkauft. Der Kernbereich dieser Villenkolonie mit den aufwendigsten Bauten ist heute als Gesamtanlage zu bewerten. Während Wintersburg- und Leuner Straße hangaufwärts führen, bilden Ferborn- und Heinrich-Ziegler-Straße die hangparallele Erschließung. Die Villen präsentieren sich als zeittypische, ineinander geschachtelte Baukörper, oft mit Türmchen zum Tal. Historistisch abgewandelte Fachwerkformen sollten als regionaltypische, ländlich verwurzelte Elemente verstanden werden. Die Grundrisseinteilung folgt teilweise einem einheitlichen Prinzip (z.B. Heinrich-Ziegler-Straße 1 und 5). Die Häuser liegen meist auf sehr großen Grundstücken, wobei die Gärten nach Süden hangabwärts ausgerichtet sind und oft einen beachtenswerten Baumbestand aufweisen. Der Garten von Heinrich-Ziegler-Straße 1 wurde leider großflächig überbaut. Unter den erhaltenen Einfassungen ist die von Wintersburgstraße 5 von besonderer Bedeutung für das Straßenbild. Die hervorragende Wohnlage wurde auch für den Fremdenverkehr genutzt. So wurde das Haus Heinrich-Ziegler-Straße 3 lange Zeit als Pension Krüsemann geführt und nachträglich eine Dependance angemietet: Das "Schweizerhaus" war ursprünglich von Carl Seiler für Baron Wulfen errichtet worden (Wintersburgstraße 8).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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