Schloßstraße 1, Untere Pforte mit Marktplatz, Foto vor 1945
Schloßstraße 3, Mittlere Pforte
Befestigung bei Schloßstraße 15
Anlage, Mauer am Marstall
Schloßstraße 7, Oberste Pforte, Foto vor 1950
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Lahn-Dill-Kreis
Braunfels
  • Belzgasse 10
  • Schütt 2
  • Schütt
  • Schloßstraße 9
  • Schloßstraße 5
  • Schloßstraße 3
  • Schloßstraße
  • Schloß Braunfels
  • Kirschenhohl
  • Jahnstraße
  • In den Anlagen 4
  • In den Anlagen 2
  • In den Anlagen
  • Im Lindengärtchen
  • Im Herrngarten
  • Burgweg 50
  • Burgweg
  • Burggarten
  • Belzgasse 15
  • Belzgasse 14
  • Belzgasse 13
  • Belzgasse 11
  • Am Kurpark 4
Stadtbefestigung
Flur: 12, 13, 14, 15
Flurstück: 116/1, 117/4, 122/2, 184, 185, 189, 19/1, 19/2, 193/1, 202/52, 21, 215/3, 23, 2/3, 34/3, 34/5, 35, 39, 40, 44, 45, 47, 48, 7, 32/3, 32/7, 36/4

Anlage, bei Nr. 2, 4; Belzgasse 15, bei Nr. 10, 11, 13, 14; Burgweg, bei Nr. 2, 50; Jahnstraße; Schloßstraße 1, 5, 7, bei Nr. 2, 3, 9-15 (ungerade); Schüttgasse, bei Nr. 2, 4, 3-11 (ungerade) Die mit den Verteidigungsanlagen des Schlosses eng verbundene Befestigung von Braunfels sicherte seit dem Mittelalter die Talsiedlung mit dem Vordertal im Osten und teilweise das im Norden des Burgberges gelegene Hintertal, die Bauern- und Handwerkersiedlung. Der älteste Bering umschloss die wie eine Vorburg wirkende Talsiedlung im Bereich der heutigen Belzgasse und der oberen Schloßstraße. Er ersetzte möglicherweise eine ältere Befestigung aus Wall, Palisaden und Graben und wird ins späte 14. Jahrhundert datiert. Vor allem im Norden und Süden haben sich die Mauern mit halbrunden Schalentürmen erhalten, während im Osten nur geringe Reste zu finden sind, z.B. bei Belzgasse 10 oder in den Kellergeschossen der Häuser an der Ostseite. Der Zugang wurde durch die doppelte Anlage von Glockenturm und Mittlerer Pforte gesichert, die vermutlich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstanden (Schloßstraße 5 und 7). Beim Ausbau der Verteidigungslinie nach Osten im Laufe des 15. Jahrhunderts entstand wohl u.a. das nördliche Bollwerk, dessen Reste sich unter Schütt 4 erhalten haben und das mit dem Renteiturm (Belzgasse 15) durch Mauern und Galerien verbunden war. An der Ostseite des Vordertales lag der später aufgefüllte Kanzleigraben, an dessen Stelle sich die heutige, von einer mächtigen Mauer gestützte Schüttgasse befindet. Reste von Verteidigungsanlagen finden sich u.a. in den Untergeschossen von Schloßgasse 2-4 und 3. Verschiedene Mauerteile wie die Südostecke zum St. Georger Berg dürften in der Barockzeit erneuert worden sein. Der gesamte Bereich des Vordertales wurde seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch das Unterste oder Vorderste Tor gesichert (Schloßstraße 1). Dem Schutz des Hintertales diente ein anderes Tor, das am Beginn des Burgweges in enger Verbindung mit dem nördlichen Bollwerk steht. Zusätzlich war der anschließende Siedlungbereich durch Palisaden befestigt, wie Ansichten aus dem 17. Jahrhundert belegen. Neben der städtebaulich herausragenden Wirkung der insgesamt vier Tore tritt die Ortsbefestigung heute vor allem in den Bereichen großer Höhenunterschiede, wie an der Schloßstraße in Erscheinung. Obwohl sie durch Verfall und die Überbauung mit Häusern spätestens seit dem Freiheitsbrief von 1607 reduziert oder verunklärt wurde, ist sie als prägendes Merkmal des Stadtgrundrisses von hoher Bedeutung und die am besten erhaltene Befestigung im Altkreis Wetzlar. Aufgrund der großen Höhenunterschiede bestehen neben den Befestigungsmauern zahlreiche, nach und nach entstandene Stützmauern. Besonders hervorzuheben sind: Die Mauern am Marstall (Anlage) mit wehrhaften rechteckigen Türmen; die Verlängerung dieser Mauer entlang der Jahnstraße; die Mauern am Burgweg, vor allem die am Abzweig der Weilburger Straße, wo ein hübscher barocker Prellstein zu erwähnen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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