Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Als der jüdische Schlachter und Finanzagent des Grafen von Solms, Wolff, 1709 das Fachwerkhaus erbauen ließ, richtete er gleichzeitig im Obergeschoss eine Synagoge ein, die bis 1725 benutzt wurde, von der sich aber keine nennenswerten Reste erhalten haben. Der zweigeschossige, an den beiden Giebelseiten durch Brandwände gesicherte Bau wurde im Keller- und Erdgeschoss mehrfach verändert. An dem mittigen Eingang hat sich wohl die Inschrift, nicht aber die Giebelverdachung erhalten. Im dreizonigen Obergeschoss mit Mann-Figuren schließen sich die Rauten und Streben der Brüstungsfelder zu einem Friesband zusammen. Auch das Zwerchhaus des Daches zeigt reich verzierte Brüstungsfelder. Der repräsentative großvolumige Bau ist am Übergang vom Marktplatz zur Straße Am Kurpark von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |