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Der in zweiter Reihe auf hohem Keller gelegene Fachwerkbau gehört mit Belzgasse 12 zu den wenigen Beispielen, die den großen Brand von 1679 überstanden haben. Kennzeichnend für das relativ weitmaschige Gefüge sind die in Schwelle und Rähm eingezapften Streben und die teilweise überblatteten Riegel. Als einzige Schmuckform belebt ein Taustab die Schwelle des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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