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Als optischem Abschluss in einer Biegung der Belzgasse kommt dem Fachwerkbau besondere städtebauliche Bedeutung zu. Die leicht gebogenen Streben der Mann-Figuren und die Fußstreben der Zwischenständer deuten auf eine Entstehung im späten 17. Jahrhundert, vgl. Schloßstraße 1. Das Gefüge an den Traufseiten lässt auf ein ursprünglich vorkragendes Obergeschoss an der Giebelfront schließen. Später wurde das Erdgeschoss auf die gleiche Ebene vorgezogen. Um 1900 Nutzung als Zollamt. Tief greifende Sanierung zu Beginn der 1990er Jahre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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